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Aktuelle Informationen:

Aktuelle Termin- und Behandlungskapazitäten


Einzeltermine bei Kerstin Beschorner:
Zurzeit sind die Kapazitäten für eine Einzeltherapie ausgeschöpft, sodass ich Ihnen aktuell keinen Therapieplatz für Einzelsitzungen anbieten kann. Dies gilt voraussichtlich auch für die kommenden Monate.

Gleichzeitig ist das Anfrageaufkommen inzwischen so hoch, dass ich leider nicht mehr gewährleisten kann, jede eingehende Anfrage persönlich zu beantworten. Damit muss ich erstmals von meinem seit vielen Jahren bestehenden Anspruch abweichen, auf jede Zuschrift individuell zu reagieren. Ich bitte hierfür um Verständnis.

Gelegentlich können durch Veränderungen in laufenden Behandlungen einzelne Termine frei werden. Diese werden in der Regel gezielt an bereits bekannte Interessentinnen und Interessenten vergeben, bei denen eine Behandlung fachlich passend erscheint und ein fortbestehendes Interesse erkennbar ist.

Gruppentermine bei Kerstin Beschorner:
Auch die Kapazitäten für Gruppenbehandlungen sind inzwischen deutlich stärker ausgelastet als noch vor einiger Zeit. Im Vergleich zu einer Einzeltherapie bestehen hier jedoch weiterhin eher Möglichkeiten, einen Therapieplatz zu erhalten.

Durch mein Konzept der Offenen Gruppe ist es grundsätzlich möglich, auch relativ kurzfristig in ein psychotherapeutisches Angebot aufgenommen zu werden – vorausgesetzt, eine Gruppenbehandlung ist bei Ihnen angezeigt und ein entsprechender Platz steht zur Verfügung.

Einzeltermine bei Michael Beschorner:
In meiner privatärztlichen Selbstzahlerpraxis kann ich derzeit noch wenige freie Nachmittagstermine anbieten. Die Behandlung erfolgt ausschließlich auf Selbstzahlerbasis. Eine Abrechnung über die gesetzliche oder private Krankenversicherung, Beihilfe oder im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens ist nicht vorgesehen.

Bitte fragen Sie bei Interesse nach.

Paargesprächstermine bei Kerstin zusammen mit Michael Beschorner:
Unsere gemeinsamen Paargespräche haben sich in den vergangenen Jahren zu einem sehr gut nachgefragten Angebot unserer Praxis entwickelt. Viele Paare schätzen dabei insbesondere die Möglichkeit, ihre Beziehung gemeinsam mit uns beiden aus unterschiedlichen therapeutischen Perspektiven zu betrachten.

Termine bieten wir derzeit insbesondere dienstagvormittags und samstagvormittags an. Aufgrund der hohen Nachfrage sind vor allem die Samstagstermine häufig bereits über mehrere Monate hinweg vergeben.

Dennoch lohnt sich eine Anfrage: Durch Terminverschiebungen oder neu entstehende Kapazitäten können sich gelegentlich auch früher Möglichkeiten ergeben. Wartezeiten sind jedoch möglich.

Liebe Klientinnen und Klienten, liebe Interessierte,

normalerweise finden Sie an dieser Stelle aktuelle Informationen sowie Wichtiges und Wissenswertes rund um unsere Praxis. Diesmal geht es jedoch um etwas anderes – um ein gesundheitspolitisches Thema, das uns als therapeutisch Tätige beschäftigt und uns beiden ein wichtiges Anliegen ist – vor allem deshalb, weil die jüngsten politischen Entscheidungen Auswirkungen auf Menschen haben werden, die psychotherapeutische Hilfe benötigen.

Psychotherapeutische Versorgung findet in Praxen statt. Ob und in welchem Umfang dort Behandlung angeboten werden kann, hängt wesentlich von den rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen ab, unter denen diese Praxen arbeiten. Diese Rahmenbedingungen wirken sich damit unmittelbar darauf aus, welche Behandlungsmöglichkeiten für Klientinnen und Klienten tatsächlich zur Verfügung stehen.

Im Mittelpunkt steht für uns die einzelne Klientin und der einzelne Klient. Wenn psychotherapeutische Versorgung eingeschränkt wird, warten Menschen länger auf Hilfe oder erhalten sie möglicherweise gar nicht. Hinter jedem Therapieplatz steht jedoch mehr als ein einzelner Mensch: Die Folgen psychischer Erkrankungen reichen häufig in Partnerschaften, Familien und besonders zu Kindern hinein – und darüber hinaus in Arbeitswelt, Sozialversicherungssysteme und Gesellschaft. Aus unserer Sicht wird deshalb an einer Stelle gespart, an der kurzfristige Einsparungen langfristig neue Belastungen und zusätzliche Kosten erzeugen können.

Ein erstes Beispiel dafür, wie weitreichend politische Entscheidungen in diese Grundlage der Versorgung eingreifen können, haben wir bereits in diesem Jahr erlebt. Im Frühjahr wurde beschlossen, die Vergütung nahezu aller psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken. Diese Kürzung ist zwar vorläufig ausgesetzt, nachdem erhebliche rechtliche Zweifel an der zugrunde liegenden Berechnungsmethodik geäußert wurden. In der Sache selbst ist damit jedoch noch nicht entschieden. So bleibt für die betroffenen Praxen eine erhebliche und wirtschaftlich kaum planbare Unsicherheit – ausgelöst durch eine Entscheidung, deren rechtliche und methodische Tragfähigkeit selbst infrage steht.

Noch weitreichender sind die Veränderungen, die ab 2027 für die ambulante psychotherapeutische Versorgung gelten werden. Sie greifen unmittelbar in die strukturellen Rahmenbedingungen ein, unter denen psychotherapeutische Praxen arbeiten und Behandlung anbieten können. Anders als bei der derzeit ausgesetzten Honorarkürzung sind diese Regelungen bereits gesetzlich beschlossen. Ihre Folgen werden sich in den Praxen und damit auch in den Behandlungsmöglichkeiten für Klientinnen und Klienten zeigen.

 

 

Was wird sich ab 2027 konkret verändern?

  • Psychotherapeutische Leistungen werden einer Mengenbegrenzung unterworfen.
  • Die besondere Förderung von Kurzzeittherapien entfällt.
  • Die besondere Förderung kurzfristig vermittelter Behandlungstermine entfällt.
  • Der Spielraum für die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung wird für die Jahre 2027 bis 2029 zusätzlich begrenzt.

Was diese Veränderungen konkret bedeuten und welche Folgen daraus für die psychotherapeutische Versorgung absehbar sind, möchten wir im Folgenden Punkt für Punkt erläutern.



Psychotherapeutische Leistungen werden einer Mengenbegrenzung unterworfen

Bislang gilt für psychotherapeutische Leistungen ein einfaches Prinzip: Wird eine Behandlung entsprechend der geltenden Psychotherapie-Richtlinie durchgeführt, wird sie auch vergütet.

Ab 2027 wird dieses Grundprinzip grundlegend verändert. Der überwiegende Teil der psychotherapeutischen Leistungen wird künftig einem begrenzten Gesamtvolumen unterworfen. Ist dieses Volumen ausgeschöpft, endet für eine Praxis faktisch der Spielraum, weitere Behandlungen anzubieten. Die Versorgung wird damit an eine zuvor politisch festgelegte Obergrenze gebunden, deren Maßstab eine festgelegte Leistungsmenge statt des tatsächlichen Behandlungsbedarfs ist. Damit werden sowohl der Zugang weiterer Menschen zu psychotherapeutischer Hilfe als auch der Spielraum begrenzt, bedarfsgerechte Behandlungen anzubieten. 

Ein steigender Behandlungsbedarf trifft damit künftig auf eine begrenzte Leistungsmenge.

Wie wenig diese Entscheidung zur tatsächlichen Versorgungssituation passt, zeigt sich in Kerstins Praxis jeden Tag. Zu Beginn ihrer Tätigkeit gingen dort etwa fünf Therapieanfragen pro Woche ein. Inzwischen sind es zeitweise etwa zehn neue Anfragen täglich. Die Wartezeit auf einen Einzeltherapieplatz liegt deutlich über einem Jahr; selbst bei Gruppenangeboten bestehen inzwischen erhebliche Wartezeiten.

Die jetzt beschlossene Mengenbegrenzung steht damit in einem fundamentalen Widerspruch zur Entwicklung des tatsächlichen Behandlungsbedarfs: Während immer mehr Menschen psychotherapeutische Hilfe suchen, werden die Möglichkeiten beschnitten, diesem wachsenden Bedarf gerecht zu werden.

 

 

Die besondere Förderung von Kurzzeittherapien entfällt

Die Kurzzeittherapie wurde erst 2020 gezielt gestärkt. Ziel war es, mehr Menschen im Rahmen einer zeitlich begrenzten Psychotherapie zu behandeln, dadurch Wartezeiten zu verkürzen und die Kurzzeittherapie gegenüber einer Langzeittherapie stärker in den Mittelpunkt der Versorgung zu rücken. 

Ab 2027 wird diese besondere Unterstützung vollständig gestrichen – obwohl sie erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde. 

Gerade vor dem Hintergrund der heutigen Versorgungssituation ist diese Entscheidung schwer nachvollziehbar. In Kerstins Praxis haben Kurzzeittherapien in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Dort, wo sie fachlich geeignet sind, ermöglichen sie es, Klientinnen und Klienten in einem überschaubaren Zeitraum wirksam zu unterstützen und anschließend wieder Behandlungskapazitäten für andere Hilfesuchende zur Verfügung zu stellen.

Damit wird nun ausgerechnet eine Behandlungsform geschwächt, die dazu beitragen kann, vorhandene psychotherapeutische Kapazitäten sinnvoll zu nutzen und mehr Menschen Zugang zu Behandlung zu ermöglichen.

 

 

Die besondere Förderung kurzfristig vermittelter Behandlungstermine entfällt

Mit dem erst 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz wurden besondere Regelungen geschaffen, um Menschen schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln und die kurzfristige Aufnahme von Behandlungen zu erleichtern. Schon damals waren lange Wartezeiten und fehlende Behandlungsmöglichkeiten so offensichtlich, dass daraus gesetzgeberischer Handlungsbedarf entstand.

Seitdem hat sich der Behandlungsbedarf keineswegs entspannt. In Kerstins Praxis hat sich das Anfrageaufkommen vielmehr vervielfacht. Umso schwerer nachvollziehbar ist es, dass ausgerechnet die besonderen Regelungen, mit denen der zeitnahe Zugang zur Behandlung unterstützt werden sollte, ab 2027 wieder gestrichen werden.

Damit wird erneut ein Instrument zurückgenommen, dessen ursprüngliches Ziel darin bestand, Menschen schneller psychotherapeutische Hilfe zugänglich zu machen – zu einem Zeitpunkt, an dem genau dieser Zugang dringender gebraucht wird denn je.

 

 

Der Spielraum für die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung wird für die Jahre 2027 bis 2029 zusätzlich begrenzt

Für die Jahre 2027 bis 2029 wird der zulässige Zuwachs der ambulanten Versorgung zusätzlich begrenzt. Die hierfür maßgebliche Obergrenze wird in jedem dieser Jahre pauschal um einen weiteren Prozentpunkt abgesenkt. 

Hinter dieser technisch klingenden Regelung steht eine weitreichende politische Entscheidung: Der ambulanten Versorgung wird für drei Jahre ein engerer Entwicklungsrahmen vorgegeben – auch dann, wenn der tatsächliche Behandlungsbedarf stärker steigt.

Damit wird erneut eine Grenze gesetzt, die sich an einer politischen Vorgabe orientiert und der Entwicklung des Versorgungsbedarfs nur begrenzt folgen kann. Gerade angesichts der bereits heute bestehenden Engpässe bedeutet dies, dass zusätzlicher Bedarf auf einen gleichzeitig enger werdenden Handlungsspielraum der ambulanten Versorgung trifft.

Wie groß die Auswirkungen auf die tatsächliche Versorgung werden können, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen anhand der tatsächlichen Abrechnungsdaten berechnet. Die KBV ist die bundesweite Spitzenorganisation der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Selbstverwaltung. Für die gesamte ambulante Versorgung geht sie bereits für 2027 von rund 46 Millionen Behandlungsfällen weniger aus. 

Für die psychologische Psychotherapie allein weist die im Mai 2026 veröffentlichte fachgruppenspezifische Berechnung der KBV einen Rückgang von rund 194.000 Behandlungsfällen pro Jahr aus.

Ein psychotherapeutischer Behandlungsfall bezeichnet die Behandlung eines Klienten innerhalb eines Quartals und umfasst regelmäßig mehrere Sitzungen. Vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlichte KBV-Abrechnungsdaten zeigen – abhängig von Therapieform und Therapiedauer – durchschnittlich etwa 4,5 bis über 6 Sitzungen je Behandlungsfall. Für unsere Hochrechnung legen wir mit 5,5 Sitzungen einen Wert aus der Mitte dieses Bereichs zugrunde.

Aus den von der KBV errechneten rund 194.000 wegfallenden Behandlungsfällen ergeben sich damit rechnerisch mehr als eine Million psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr. Wird diese für 2027 berechnete Größenordnung für die ebenfalls von den Begrenzungen betroffenen Jahre 2028 und 2029 fortgeschrieben, ergibt sich für diese drei Jahre eine Größenordnung von rund 582.000 Behandlungsfällen beziehungsweise mehr als 3,2 Millionen psychotherapeutischen Sitzungen, die der Versorgung fehlen könnten. Die Werte für 2028 und 2029 sind dabei eine lineare Fortschreibung der für 2027 vorliegenden KBV-Berechnung und keine eigenständige Prognose der KBV.

Auch für Niedersachsen lässt sich die Größenordnung konkretisieren. Für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit vollem Versorgungsauftrag errechnet die KBV durchschnittlich 63 bisher erbrachte gegenüber künftig 60 versorgbare Behandlungsfälle pro Quartal. Das entspricht drei Behandlungsfällen weniger pro Quartal beziehungsweise zwölf im Jahr.

Für meine eigene Praxis wird aus diesen Zahlen etwas sehr Konkretes. Legt man auch hier durchschnittlich 5,5 Sitzungen je Behandlungsfall zugrunde, entsprechen zwölf wegfallende Behandlungsfälle rund 66 psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr.

Anders ausgedrückt: Für Sie bedeutet das, dass in meiner Praxis pro Jahr Behandlungsmöglichkeiten im Umfang von mehr als zwei vollständigen Behandlungswochen fehlen werden.

Anschaulich entspricht dieses Sitzungsvolumen beispielsweise der Behandlung von etwa fünf Klientinnen oder Klienten mit jeweils zwölf Sitzungen oder fast drei vollständigen Kurzzeittherapien mit jeweils 24 Sitzungen. Über die Jahre 2027 bis 2029 summiert sich die Größenordnung bei gleicher Fortschreibung auf rund 198 Sitzungen – entsprechend etwa 16 Behandlungen mit zwölf Sitzungen oder acht Kurzzeittherapien mit jeweils 24 Sitzungen.

Hinter diesen Zahlen stehen ganz konkret Menschen, die einen Therapieplatz suchen. Bereits heute liegt die Wartezeit auf einen Einzeltherapieplatz in meiner Praxis deutlich über einem Jahr, und zeitweise erreichen mich etwa zehn neue Therapieanfragen am Tag. Wenn gleichzeitig Behandlungskapazität wegfällt, werden vorhandene Therapieplätze noch knapper. Wartezeiten verlängern sich weiter und für Klientinnen und Klienten sinkt die Wahrscheinlichkeit, zeitnah einen geeigneten Behandlungsplatz zu erhalten.

Damit bekommt eine zunächst abstrakt wirkende politische Begrenzung eine sehr konkrete Bedeutung: weniger Behandlungsfälle, weniger Therapiestunden und damit weniger Möglichkeiten, Menschen psychotherapeutisch zu versorgen.

 

 

Hinter jedem Therapieplatz steht mehr als ein einzelner Mensch – wenn psychotherapeutische Hilfe fehlt, sind oft ganze Familien betroffen

Wer keinen Therapieplatz erhält, verschwindet mit seinen Problemen nicht einfach aus der Welt. Psychische Belastungen und Erkrankungen wirken häufig weit über den unmittelbar betroffenen Menschen hinaus. Sie können Partnerschaften belasten, das familiäre Zusammenleben verändern, die berufliche und soziale Teilhabe beeinträchtigen und damit Menschen erreichen, die selbst zunächst gar keine psychotherapeutische Behandlung benötigen.

Besonders deutlich wird dies, wenn Klientinnen und Klienten Kinder haben. Kinder psychisch erkrankter Eltern sind keineswegs zwangsläufig selbst psychisch krank. Ihr Risiko, im Laufe ihrer Entwicklung eigene psychische Probleme zu entwickeln, ist jedoch nachweislich erhöht. Die Bundespsychotherapeutenkammer weist deshalb seit Jahren darauf hin, dass Kinder psychisch erkrankter Eltern besondere Aufmerksamkeit und präventive Unterstützung benötigen.

Damit bekommt die Behandlung eines psychisch belasteten Elternteils eine Bedeutung, die über diesen einen Menschen hinausreichen kann. Wenn es gelingt, Depressionen, Ängste, traumatische Erfahrungen oder andere psychische Belastungen zu bewältigen, kann sich dies auch darauf auswirken, wie ein Mensch seine Partnerschaft erlebt, Konflikte bewältigt und für seine Kinder emotional und praktisch verfügbar sein kann. Umgekehrt können anhaltende psychische Erkrankungen eines Elternteils das gesamte familiäre Gefüge belasten. Auch die psychiatrischen und psychotherapeutischen Fachgesellschaften betrachten deshalb die Unterstützung psychisch erkrankter Eltern und ihrer Familien ausdrücklich als eigenständige Versorgungsaufgabe.

Psychotherapeutische Versorgung ist deshalb zwar Arbeit mit einzelnen Menschen – ihre Wirkung kann jedoch weit über den einzelnen Menschen hinausreichen. Jede Behandlung, die rechtzeitig gelingt, kann damit auch stabilisierende Wirkung auf Partnerschaften und Familien entfalten. Und jede Behandlung, die aufgrund fehlender Kapazitäten erst sehr spät oder gar nicht zustande kommt, kann entsprechend Folgen haben, die ebenfalls weit über den unmittelbar Betroffenen hinausgehen.

Gerade in Kerstins Praxis ist dabei ein Bereich von besonderer Bedeutung: die psychotherapeutische Unterstützung von Frauen, die während der Schwangerschaft, nach einer Geburt oder im Übergang in die Mutterschaft seelisch in Not geraten. Hier wird besonders deutlich, warum psychotherapeutische Versorgung immer auch im Zusammenhang mit dem Umfeld eines Menschen betrachtet werden muss.

 

 

Peripartale Psychotherapie – wenn die Behandlung einer Mutter einer ganzen Familie zugutekommt

Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt von Kerstin liegt seit vielen Jahren in der peripartalen Psychotherapie, also in der Unterstützung von Frauen, die während der Schwangerschaft, rund um die Geburt oder in der ersten Zeit mit ihrem Kind psychisch in Not geraten.

Dass hier ein erheblicher Unterstützungsbedarf besteht, zeigt sich auch in der täglichen Praxis: Immer wieder werden betroffene Frauen bereits direkt aus dem Klinikum oder von niedergelassenen Gynäkologinnen und Hebammen zur psychotherapeutischen Weiterbehandlung an Kerstin verwiesen.

Gerade diese Lebensphase macht besonders deutlich, welche Bedeutung eine rechtzeitig verfügbare psychotherapeutische Behandlung haben kann. Depressionen, Ängste, traumatische Geburtserfahrungen oder andere erhebliche psychische Belastungen treffen zunächst die betroffene Frau. Gleichzeitig ereignen sie sich in einer Lebensphase, in der Partnerschaften und Familien ohnehin vor großen Veränderungen stehen und ein neugeborenes Kind in besonderem Maße auf verlässliche Beziehungen, Zuwendung und Sicherheit angewiesen ist.

Peripartale psychische Erkrankungen sind dabei keineswegs selten. Etwa zwölf von hundert Frauen entwickeln bereits während der Schwangerschaft eine Depression; nach der Geburt sind bis zu 15 von hundert Frauen von einer postpartalen Depression betroffen. Psychotherapie gehört zu den wissenschaftlich empfohlenen Behandlungsmöglichkeiten.

Hier behandelt Psychotherapie zunächst eine Frau – ihre Wirkung kann jedoch eine ganze Familie erreichen. Gelingt es, eine Mutter in einer solchen Krise zu stabilisieren, ihre Ängste oder depressiven Symptome zu vermindern und ihr wieder mehr Sicherheit im eigenen Erleben und Handeln zu ermöglichen, kann dies zugleich die Beziehung zu ihrem Kind, die Partnerschaft und das gesamte familiäre Zusammenleben entlasten.

Das gilt umso mehr, wenn bereits weitere Kinder zur Familie gehören. Auch sie erleben Veränderungen in der Verfügbarkeit, Belastbarkeit und emotionalen Präsenz ihrer Eltern und reagieren auf Spannungen und Veränderungen innerhalb der Familie. Ebenso kann der Partner oder die Partnerin erheblich belastet sein, zusätzliche Verantwortung übernehmen müssen und selbst an die Grenzen der eigenen Belastbarkeit geraten. Eine psychische Erkrankung rund um Schwangerschaft und Geburt betrifft deshalb häufig weit mehr als zwei Menschen.

Psychotherapeutische Hilfe kann in dieser Situation dazu beitragen, eine Entwicklung zu stabilisieren, deren Bedeutung weit über die unmittelbar behandelte Klientin hinausreicht – auf die Partnerschaft, auf Geschwisterkinder, auf das neugeborene Kind und damit auf das gesamte familiäre System.

Gerade deshalb wiegt jede zusätzliche Einschränkung des Zugangs zu psychotherapeutischer Behandlung in diesem Bereich besonders schwer. Hinter einer Mutter, die keinen zeitnahen Therapieplatz findet, steht immer auch ein familiäres System, das die Folgen dieser Krise mittragen muss – der Partner oder die Partnerin, das neugeborene Kind und gegebenenfalls weitere Kinder. Die Folgen fehlender oder verspäteter Hilfe bleiben damit keineswegs auf die unmittelbar betroffene Frau begrenzt, sondern reichen in Partnerschaft, Familienleben und die Lebenswelt der Kinder hinein.

 

 

Psychische Erkrankungen haben weitreichende gesellschaftliche Folgen

Psychische Erkrankungen wirken weit über das persönliche und familiäre Leid hinaus. Sie beeinträchtigen die Arbeitsfähigkeit, führen zu langen Fehlzeiten und können im weiteren Verlauf bis zu einer dauerhaften Einschränkung der Erwerbsfähigkeit führen.

Die Größenordnung ist erheblich: Nach Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entfielen im Jahr 2024 in Deutschland rund 147 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf psychische und Verhaltensstörungen. Das waren 16,7 Prozent aller krankheitsbedingten Fehltage. Der dadurch verursachte Produktionsausfall wurde auf rund 22,5 Milliarden Euro, der Verlust an Bruttowertschöpfung auf rund 38 Milliarden Euro geschätzt.

Auch aktuell bleibt die Bedeutung psychischer Erkrankungen für die Arbeitswelt außerordentlich hoch. Bei den erwerbstätigen Versicherten der Techniker Krankenkasse entfielen 2025 bereits 20,5 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage auf psychische Störungen. Damit standen sie hinsichtlich der Fehlzeiten an zweiter Stelle aller Krankheitsgruppen. 

Besonders deutlich werden die langfristigen Folgen beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Von insgesamt 171.732 Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2024 entfielen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 69.294 beziehungsweise 40,4 Prozent auf die Indikationsgruppe „Psychosomatik und Psychotherapie“. Anders ausgedrückt: Bei rund vier von zehn neuen Erwerbsminderungsrenten standen psychische oder psychosomatische Erkrankungen im Vordergrund.

Gleichzeitig sollen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt im ambulanten Bereich für das Jahr 2027 rund drei Milliarden Euro eingespart werden. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entspricht dies – wie bereits dargestellt – einem Volumen von rund 46 Millionen Behandlungsfällen weniger. 

Diese Zahlen erfassen unterschiedliche Sachverhalte: Auf der einen Seite stehen geplante Einsparungen im ambulanten Gesundheitssystem, auf der anderen Seite bereits heute entstehende gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen psychischer Erkrankungen. Gerade in ihrer Größenordnung machen sie jedoch deutlich, dass eine Einschränkung von Behandlungsmöglichkeiten gesellschaftlich keineswegs folgenlos bleibt.

Gesellschaftliche Kosten lassen sich nicht dadurch beseitigen, dass man einem bestehenden Versorgungssystem einfach Geld entzieht. Die psychische Erkrankung verschwindet dadurch ebenso wenig wie ihre Folgen. Bleibt notwendige Behandlung aus oder erfolgt sie erst verspätet, entstehen Belastungen an vielen anderen Stellen: durch längere Arbeitsunfähigkeitszeiten, Krankengeld, Produktivitätsausfälle, Rehabilitationsmaßnahmen und im ungünstigsten Fall eine dauerhafte Erwerbsminderung. Und auch damit ist die gesellschaftliche Rechnung noch längst nicht vollständig. Psychische Erkrankungen betreffen, wie bereits dargestellt, häufig ganze Familien. Partnerinnen und Partner übernehmen zusätzliche Verantwortung, Betreuung und Versorgung, werden selbst belastet und können dadurch ebenfalls in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt werden. Kinder erleben die Auswirkungen der Erkrankung innerhalb ihres familiären Umfeldes und können ihrerseits Unterstützung benötigen. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer unzureichend oder zu spät behandelten psychischen Erkrankung reichen damit weit über die unmittelbar betroffene Person hinaus. 

Wer ausschließlich auf die unmittelbar eingesparten Behandlungsausgaben schaut, verkürzt deshalb die gesellschaftliche Gesamtbilanz in fundamentaler Weise. Ausgaben werden dann nicht einfach beseitigt, sondern in andere Bereiche des Gesundheits- und Sozialsystems, in die Arbeitswelt und in die Familien verlagert. Eine Reduzierung der Behandlungsmöglichkeiten kann die gesellschaftliche Gesamtbelastung deshalb am Ende sogar erhöhen, wenn Menschen später behandelt werden, Erkrankungen länger andauern, sich Krankheitsverläufe verfestigen und zugleich weitere Menschen in ihrem Umfeld von den Folgen betroffen sind.

Dass psychotherapeutische Behandlung auch für Arbeitsfähigkeit und berufliche Teilhabe von Bedeutung ist, zeigt sich über verschiedene psychische Erkrankungen hinweg. Eine systematische Übersichtsarbeit und Metaanalyse randomisierter Studien fand für psychologische Behandlungen bei häufigen psychischen Erkrankungen insgesamt eine signifikante Verringerung krankheitsbedingter Fehlzeiten gegenüber der üblichen Versorgung. Die untersuchten Krankheitsbilder umfassten unter anderem Depressionen, Angststörungen, Anpassungsstörungen und Schlafstörungen. Wie konkret sich ein solcher Effekt auswirken kann, zeigt beispielhaft ein Cochrane-Review zur Depression: Psychologische Therapien können hier die krankheitsbedingten Fehltage im ersten Jahr möglicherweise um durchschnittlich etwa 15 Tage reduzieren. Dabei ist die Depression nur eines der psychischen Krankheitsbilder, die zu Arbeitsunfähigkeit und zum Verlust beruflicher Teilhabe beitragen.

Damit entsteht eine weitere Dimension der aktuellen Entscheidungen: Wenn psychische Erkrankungen später behandelt werden, länger bestehen bleiben oder sich chronifizieren, können sich ihre Folgen in längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten, wiederholten Fehlzeiten und schließlich einem dauerhaften Verlust von Erwerbsfähigkeit fortsetzen.

Die Folgen eingeschränkter psychotherapeutischer Versorgung enden deshalb weder beim einzelnen Menschen noch bei seiner Familie. Sie reichen hinein in Arbeitswelt, Sozialversicherungssysteme und Gesellschaft. Wer Ausgaben im Gesundheitssystem begrenzen will, muss deshalb auch die gesellschaftlichen Folgekosten in die Gesamtbilanz einbeziehen.

 

 

Warum wir dieses Statement schreiben 

Unsere Sorge beginnt bei der einzelnen Klientin und dem einzelnen Klienten. Wenn psychotherapeutische Versorgung weiter eingeschränkt wird, bedeutet das ganz konkret: Menschen warten länger auf Behandlung, erhalten später Hilfe oder finden möglicherweise überhaupt keinen geeigneten Therapieplatz. Gerade hier wird aus unserer Sicht an der falschen Stelle gespart. Denn die Folgen einer psychischen Erkrankung verschwinden nicht mit dem eingesparten Therapieplatz. Sie werden zunächst von dem betroffenen Menschen selbst getragen – und breiten sich von dort weiter aus: auf Partnerinnen und Partner, auf Kinder und ganze familiäre Systeme, auf Arbeitsfähigkeit und berufliche Teilhabe, auf Kranken- und Rentenversicherung und schließlich auf die Gesellschaft als Ganze. Was kurzfristig innerhalb der psychotherapeutischen Versorgung eingespart wird, kann damit an vielen anderen Stellen neue Belastungen und zusätzliche Kosten erzeugen. Genau deshalb haben wir dieses Statement geschrieben: weil wir in unserer täglichen Arbeit zuerst den einzelnen Menschen sehen, der Hilfe braucht – und zugleich erleben, wie weit die Folgen reichen, wenn diese Hilfe zu spät oder gar nicht zur Verfügung steht. Eine Gesundheitspolitik, die nur auf unmittelbar eingesparte Ausgaben blickt, verliert aus unserer Sicht genau dieses große Ganze aus den Augen. 

Wir freuen uns, unsere erste Partnerschaft im Bereich „Psychische Gesundheit für Unternehmen“ bekannt geben zu können. Seit April 2024 arbeiten wir eng mit der COMPUTIME Netzwerkservice GmbH zusammen, einem IT-Unternehmen aus Norddeutschland mit Standorten in Niedersachsen und Thüringen. Herr Olaf Lange, Inhaber und Geschäftsführer, legt großen Wert auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit seiner Belegschaft. Deswegen bietet die COMPUTIME Netzwerkservice GmbH ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften neben vielen anderen persönlichen Vorteilen nun auch Zugang zu professioneller psychologischer Unterstützung.

Unsere Praxis für Seelische Gesundheit unterstützt das COMPUTIME-Team in allen persönlichen und beruflichen Belangen. Indem wir einen unkomplizierten Zugang zu qualitativ hochwertiger Psychotherapie ermöglichen, werden individuelle Anliegen und Herausforderungen angegangen und gleichzeitig Leistung sowie Arbeitsplatzzufriedenheit im gesamten Unternehmen gefördert.

Diese Initiative unterstreicht unser gemeinsames Engagement für eine gesunde Arbeitsumgebung, in der die psychische Gesundheit einen hohen Stellenwert einnimmt.

Liebe Klientinnen, liebe Klienten,

ansteckende Atemwegsinfektionen begleiten uns unabhängig von Jahreszeit und Erkrankungswelle. Um Sie, andere Klientinnen und Klienten und natürlich auch uns zu schützen, möchten wir Sie deshalb um einen verantwortungsvollen Umgang mit akuten Erkrankungen bitten.

Wenn Sie an einer akuten infektiösen Erkrankung leiden, Fieber haben oder sich deutlich krank fühlen, sagen Sie Ihren Termin bitte ab und bleiben Sie zu Hause.

Bei lediglich leichten Erkältungssymptomen und ansonsten gutem Allgemeinbefinden können Sie Ihren Termin selbstverständlich wahrnehmen. In diesem Fall möchten wir Sie jedoch bitten, in unserer Praxis eine FFP2-Maske zu tragen.

Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um COVID-19, Influenza oder einen anderen leicht übertragbaren Infekt handelt.

Für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis bedanken wir uns.

Im Eingangsbereich unserer Praxis steht Ihnen weiterhin ein Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Auch unser Luftfilter kann bei Bedarf eingesetzt werden.

Vielen Dank!

Einblicke aus der Praxis