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Unser Honorar für Ihre Behandlung

 

Kassenpatientinnen
Sie sind Kassenpatientin? Dann werden wir den Antrag auf eine Therapie nach den durch den Kostenträger vorgeschriebenen Schritten bei Ihrer Kasse einreichen. Der Ablauf ist meist unkompliziert und der Antrag wird bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation in der Regel genehmigt. Nach Bewilligung übernimmt Ihre Kasse alle Kosten einer Therapie. Alle Bedingungen werden wir Ihnen gerne ausführlich vor Ort erläutern.

Selbstzahler
Bei Selbstzahlern entfallen die Formalitäten wie z. B. Therapieantrag oder Gutachterverfahren. Unser Honorar übernehmen Sie, ohne dass jemand von Ihrer Therapie erfährt. Ihre Kosten richten sich dabei selbstverständlich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) respektive der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Personenbezogenen Daten werden nicht an Krankenkassen oder sonstige Dritte übermittelt.
Die genauen Kosten, die auf Sie zukommen werden, erfahren Sie im Vorfeld der Therapie. Diese werden Bestandteil eines Behandlungsvertrages. Darüber hinausgehende Kosten oder versteckte Gebühren gibt es nicht.

Privat versicherte Klienten
Bitte informieren Sie sich als Privatpatient bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über die Konditionen Ihres Versicherungstarifs und die Abdeckung gewünschter Therapieformen. Viele Privatkassen übernehmen unser Honorar für die psychotherapeutischen Leistungen nur anteilig und auch nur für ein bestimmtes Stundenkontingent pro Kalenderjahr.
Wichtig für Sie ist zu wissen, dass wir Ihnen ein Honorar in der Höhe des 3,5-fachen (der sog. Faktor) der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) respektive der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen werden und Sie einem Selbstzahler gleichsetzen. Hierzu schließen wir mit Ihnen vor Therapiebeginn einen individuellen Honorarvertrag, aus dem Sie alle Kosten, die auf Sie zukommen werden, ersehen können. Ob Sie alle Kosten durch Ihre Kasse erstattet bekommen oder ob Sie zuzahlen müssen, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse. Klären Sie bitte im Vorfeld einer Therapieaufnahme die Kostenübernahme durch Ihre Kasse.

Auch die Hypnotherapie kann ggf., je nach Versicherungstarif, von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen werden. Dies geschieht allerdings regelhaft ebenfalls oft nur anteilig.

Einige Versicherungen fordern nach den ersten Sitzungen (den sogenannten probatorischen Sitzungen) einen Therapieantrag für die Kostenübernahme, was Wartezeiten zur Folge haben kann. Bei den meisten Versicherungen genügt jedoch die Rechnungsstellung durch die behandelnde psychologische Psychotherapeutin.

Für die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) gilt, analog der obigen Ausführungen, ähnliches, wie für privat versicherte Klienten. Bitte erfragen Sie auch in diesem Fall die genauen Konditionen und Bedingungen bei Ihrer Beihilfestelle. Auch Beihilfeberechtigte müssen mit einer Zuzahlung rechnen, da die Beihilfen ebenfalls unser Honorar nur zu einem Anteil übernehmen.

Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine psychologisch-therapeutische Intervention in der Regel problemlos, wenn es sich um eine Symptomatik handelt, die am Arbeitsplatz zustande gekommen ist, wie z. B. psychische Auswirkungen eines Arbeitsunfalls. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften.

Weitere Honorare für z. B. Hypnotherapie, Paargespräche, Sexualtherapie oder Erziehungscoaching
Sollten Sie Interesse an einem der hier aufgeführten Angebote haben, bitten wir Sie, alle Bedingungen bei uns abzufragen. Die Honorare für diese Therapieangebote sind keine erstattungsfähigen Leistungen. Wir sind stets transparent und Sie erfahren alle Kosten im Vorfeld ...

Auf zwei Besonderheiten möchten wir an dieser Stelle hinweisen:

Das Honorar für unsere Paargespräche entspricht, obwohl Sie in der Regel uns beiden gegenüber sitzen werden, in seiner Größenordnung in etwa dem, was Sie für eine vergleichbare Sitzung einer Einzelperson mit nur einem Therapeuten zu entrichten hätten. Unsere Besonderheit, Paargespräche in einer 2 Klienten – 2 Experten-Konstellation durchzuführen, entspringt unserer fachlichen Einstellung und unserer persönlichen Überzeugung.

Im Falle eines gewünschten Erziehungscoachings, können ggf. aktuelle finanzielle Gegebenheiten berücksichtigt werden. Hier können wir Ihnen, sollte es erforderlich sein, Leistungen zu einem reduzierten Honorar anbieten. Auch in diesem Fall zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Dringend erforderliche Beratung sollte nicht vom Geldbeutel abhängen müssen!

Und fragen kostet nichts.